Entscheidungen zu § 11 Abs. 2 PrivSchG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2020/7/2 W129 2208306-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Popgitarre“, „Jazzgitarre“, „Songwriting“, „Didaktik+lehrpraxis“, „Solfeggio“, „Eartraining Pop“, „Didaktik der Popmusik“, „Stageband“, „Ensemble Pop“ sowie „Bandleitung“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden insbesondere folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Arbe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 02.07.2020

TE Bvwg Beschluss 2020/7/2 W129 2208321-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Popgesang“, „Jazzgesang“, „Didaktik+Lehrpraxis Pop/Jazzgesang“ sowie „Solfeggio Pop/Jazz“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Strafregisterbescheinigung - Kopie des Reisepasses - Ärztliches Attest - zwei Bachelorprüfungszeugnisse... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 02.07.2020

TE Bvwg Beschluss 2020/7/2 W129 2209414-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrer für die Unterrichtsgegenstände „Jazzklavier“, „Jazztheorie“ sowie „Arrangement“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Reifezeugnis aus dem Hauptfach Jazz-Klavier des Konservatoriums der Stadt Wien - Übersicht der BM.IAP-Anfrage 2. Am 17.09.2018 teilte die belangte Behörde mit ei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 02.07.2020

TE Bvwg Beschluss 2018/11/28 W128 2208930-1

Begründung: I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer sind Eltern der minderjährigen XXXX (Kind), geb. 23.09.2005. Sie sind türkische Staatsbürger. 2. Mit Bescheid vom 22.10.2018 untersagte der Stadtschulrat für Wien die Teilnahme des Kindes am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2018/2019 gemäß § 11 Abs. 3 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) (Spruchpunkt 1). Unter einem wurde angeordnet, dass das Kind gemäß § 11 Abs. 2a SchPflG eine Deutschförderkl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.11.2018

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