Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 28. September 1971 wurde der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken Nr. 28/116 und 28/117, KG Straßerfeld, erteilt. Auf dem einen Bestandteil dieser Baubewilligung bildenden Plan ist der Abstand zum östlich an das zu bebauende Grundstück grenzenden Grundstück der Erstmitbeteiligten mit 3 m kotiert. Mit einem weiteren Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: 95/03 Vermessungsrecht
Norm: VermV 1994 §7 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/05/0290 E 24. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Dass gem § 7 Z 2 VermV 1994 bei der Bestimmung von Grenzpunkten die mittlere Punktgenauigkeit von +/- 15 cm nicht überschritten werden darf, bedeutet nur, dass dann, wenn Vermessungen nach dem Vermessungsgesetz vorgenommen werden, die Genauigkeit bei der Bestimmung von Grenzpunk... mehr lesen...
Mit drei Bauansuchen, eingelangt bei der Behörde am 17. Dezember 1998, hat der Mitbeteiligte die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Hofzubaues und einer Betriebserweiterung sowie die Herstellung von Mauerdurchbrüchen in Wien 15, 1. Goldschlagstraße Nr. 47, 2. Stättermayergasse Nr. 9 und 3. Preysinggasse Nr. 10, beantragt. Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin des Gebäudes in Wien 15, Goldschlagstraße Nr. 45, das, getrennt durch die Stättermayergasse, dem Gebäud... mehr lesen...
Index: 95/03 Vermessungsrecht
Norm: VermV 1994 §7 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/05/0130
2000/05/0131
Rechtssatz: Dass gem § 7 Z 2 VermV 1994 bei der Bestimmung von Grenzpunkten die mittlere Punktgenauigkeit von +/- 15 cm nicht überschritten werden darf, bedeutet nur, dass dann, wenn Vermessungen nach dem Vermessungsgesetz vorgenommen werd... mehr lesen...