Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die RTR-GmbH trug der Beschwerdeführerin mit dem hier nicht angefochtenen Bescheid vom XXXX , XXXX , auf, eine Anzeige als Postdiensteanbieter iSd § 25 Postmarktgesetz (PMG) zu erstattet, woraufhin diese die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts anrief. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluss vom 27. Februar 2012, B 1132/11-9, die Behandlung der erhobenen Beschwerde ab, sowie wies der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom XXXX,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde (RTR-GmbH) trug der Beschwerdeführerin mit dem hier nicht angefochtenen Bescheid vom XXXX , XXXX , auf, eine Anzeige als Postdiensteanbieter iSd § 25 Postmarktgesetz (PMG) zu erstattet, woraufhin diese die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts anrief. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluss vom 27. Februar 2012, B 1127/11-13, die Behandlung der erhobenen Beschwerde ab, sowie wies der Verwaltungsgerichtshof mit ... mehr lesen...