Begründung: Die Klägerin betreibt im Rahmen eines Konzerns den Großhandel mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, darunter das zur Bekämpfung von Blattläusen an Rosen und anderen Zierpflanzen dienende „CELAFLOR Rosen-Pflaster". Dieses Insektizid ist in Deutschland, wo es unter der Handelsbezeichnung „CELAFLOR Rosen-Pflaster Hortex" vertrieben wird, unter der Zulassungsnummer 4246-00 für ein Schwesterunternehmen der Klägerin zugelassen, das die Klägerin zum Vertrieb d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****-GmbH, *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei F*****-GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinhard Ju... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger, Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei F*****GmbH,*****, vertreten durch Dr. R... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D2PMG 1997 §3 Abs4PMG 1997 §12 Abs10
Rechtssatz: Ist das Inverkehrbringen eines deutschen Pflanzenschutzmittels zulässig, so sind (nur) die deutschen Kennzeichnungsbestimmungen anzuwenden; ist es unzulässig, kann sich die Beklagte zur Rechtfertigung irreführender Angaben weder auf die deutschen noch auf die entsprechenden österreichischen Bestimmungen berufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PMG 1997 §3 Abs4PMG 1997 §11PMG 1997 §12 Abs10
Rechtssatz: Die „Zulassung" nach § 12 Abs 10 PMG erfolgt - anders als jene nach § 11 PMG - nicht durch einen Verwaltungsakt; sie gilt ex lege. Für das Inverkehrbringen genügt die Anmeldung nach § 3 Abs 4 PMG. Entscheidungstexte 4 Ob 217/06z Entscheidungstext OGH 13.02.2007 4 Ob 217/06z Beisatz: So bereits 4 Ob 55/06a. (T1) ... mehr lesen...