Sachverhalt: I. Der Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung hat mit Bescheid vom 18.04.2012, GZ: BHGU-15.1-9904/2012 das am 19.03.2012 in der F M GmbH in W, We St, vom Kontrollorgan des Bundesamtes für Ernährungssicherheit vorläufig beschlagnahmte Pflanzenschutzmittel 13 x 0,5 Liter Arbin beschlagnahmt. Diese Entscheidung stützte sich auf die Rechtsgrundlagen der §§ 39 Abs 1 VStG und 10 Abs 3 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das angeführte Präpa... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar war die vorläufige Beschlagnahme von Pflanzenschutzmitteln gemäß § 10 Abs 3 PMG 2011 außer Kraft getreten, da binnen fünf Wochen nach ihrer Durchführung keine bescheidmäßige Anordnung der Beschlagnahme erfolgt war. Jedoch wurden die betreffenden Produkte zur Beweissicherung im Verwaltungsstrafverfahren (wegen Inverkehrbringens ohne Zulassung) in einer seit der vorläufigen Beschlagnahme unveränderten Art und Weise, nämlich in versiegelter Form außerhalb des Verkaufsraumes u... mehr lesen...