Die Untergerichte haben ihren Entscheidungen im wesentlichen folgenden vom Erstgericht festgestellten und im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebenen Sachverhalt zugrunde gelegt: In der Nacht zum 17. Jänner 1972 wurde das dem damals 68 Jahre alten und halbseitig gelähmten Ehemann der Klägerin gehörige und von den Eheleuten bewohnt gewesene Haus in E, H 160, durch einen Brand vernichtet. Um den zu Schaden gekommenen Eheleuten zu helfen, erließ der Bürgermeister der nun beklagten G... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §302 ABStFG §2 Abs1BStFG §22
Rechtssatz: Dem Sammelvermögen ( hier = ein infolge Aufrufs der Gemeinde durch Sammlung geschaffener "Katastrophenfonds", wodurch der Wiederaufbau des abgebrannten Hauses zweier notleidender Personen ermöglicht werden sollte ) kommt kein eigene Rechtspersönlichkeit zu. Das Sammelvermögen muß von der Stiftung unterschieden werden, für die der dauerhafte Zweck charakteristisch ist. Das ergibt sich... mehr lesen...