Entscheidungen zu § 14 BStFG 2015

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/27 98/06/0002

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 16. Mai 1997 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 4. März 1997 um 10.00 Uhr einen näher bezeichneten LKW auf der Rheintal Autobahn A 14 in Hörbranz auf Höhe der Grenzkontrollstelle Hörbranz gelenkt, wobei er eine mautpflichtige Bundesstraße benützt habe, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erblickte darin eine Übertretung des § 12 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1998

RS Vwgh 1998/2/27 98/06/0002

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §1 Abs1;BStFG 1996 §12;BStFG 1996 §14;BStFG 1996 §7;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Maut gemäß dem BStFG 1996 handelt es sich um keine Abgabe, sondern, wie dies im § 1 Abs 1 BStFG 1996 zum Ausdruck kommt, um ein Entgelt, das dem Bund für die Benützung bestimmter Bundesstraßen zu leisten ist. § 14 BStFG 1996 nimmt aus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1998

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