Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 16. Mai 1997 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 4. März 1997 um 10.00 Uhr einen näher bezeichneten LKW auf der Rheintal Autobahn A 14 in Hörbranz auf Höhe der Grenzkontrollstelle Hörbranz gelenkt, wobei er eine mautpflichtige Bundesstraße benützt habe, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erblickte darin eine Übertretung des § 12 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §1 Abs1;BStFG 1996 §12;BStFG 1996 §14;BStFG 1996 §7;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Maut gemäß dem BStFG 1996 handelt es sich um keine Abgabe, sondern, wie dies im § 1 Abs 1 BStFG 1996 zum Ausdruck kommt, um ein Entgelt, das dem Bund für die Benützung bestimmter Bundesstraßen zu leisten ist. § 14 BStFG 1996 nimmt aus... mehr lesen...