Entscheidungen zu § artikel1zu93 Abs. 2 FinStrG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vfgh Erkenntnis 1987/3/9 B480/86

Entscheidungsgründe: 1. H B hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien, ... wohnt aber gelegentlich auch in der Wohnung seines Vaters in der ... Gasse in Klagenfurt. Er verkaufte anfangs Dezember 1985 in Klagenfurt die Imitation einer Rolex-Uhr um den Betrag von S 1.500,-- an den Teppichhändler J K. 2. Nachdem H B verhaftet worden war, wurde ihm am 3. Jänner 1986, 16,30 Uhr, ein Hausdurchsuchungsbefehl des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt Klagenfurt au... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.03.1987

RS Vfgh 1987/3/9 B480/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs3StGG Art9HausRSchG §3FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs2
Leitsatz: Hausdurchsuchung und Beschlagnahme; vor dem VfGH ist immer nur der jeweils letztinstanzliche Bescheid bekämpfbar, nicht auch ein in der Angelegenheit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.03.1987

TE Vfgh Erkenntnis 1985/12/2 G160/85

Entscheidungsgründe: 1.1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt St. Pölten als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 6. Juli 1982 zur Straflisten-Nr. 85/82 einen schriftlichen (Hausdurchsuchungs-)Befehl gegen die R-Bank N reg. Genossenschaft mbH zur Vornahme einer Hausdurchsuchung in den Betriebsräumen des Unternehmens in N, H-Straße, weil dort - wie es in der
Begründung: dieses Befehls sinngemäß zusammengefaßt hieß - laut Angaben des Geschäftsleiters der Bank S... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.12.1985

RS Vfgh 1985/12/2 G160/85

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §93 Abs2 Beachte Kundmachung am 13. Dezember 1985, BGBl. 517/1985; Anlaßfall B605/84 vom 27. Feber 1986
Rechtssatz: FinStrG; Verfassungswidrigkeit der Worte "oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen" in §93 Abs2 aus den in VfSlg. 10291/1984 dargelegten Gründen Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.12.1985

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

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