Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit von den Finanzstrafbehörden in den Jahren 1998 bis 2000 nach Einsichtnahme in das Rechenwerk von Getränkelieferanten bei Gastwirten wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung durch den nicht deklarierten Verkauf von Getränken verstärkt vorgenommenen Ermittlungen. Gegen einer große Anzahl von Gastwirten wurde der Vorwurf erhoben, sie hätten von Lieferantenangeboten Gebrauch gemacht, nur einen Teil ihrer Getränke als auf Rechnung des Unter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §85 Abs1 litc;FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §88 Abs1;MRK Art6;VwRallg;
Rechtssatz: Die verfassungsgesetzlich verankerten Verteidigungsrechte nach Art 6 EMRK räumen keinen Rechtsanspruch auf unbehelligte Verdunkelung von Straftaten durch Beeinflussung von Zeugen oder Mittätern bzw. Absprache mit de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Oktober 1994 hatte der Spruchsenatsvorsitzende die Festnahme des Beschwerdeführers gemäß § 85 Abs. 1 FinStrG angeordnet. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Beschwerdeführer übe seit sechs Jahren, zumindest aber seit 1991 intensiv die Tätigkeit eines Zuhälters aus. Weiters bestehe der begründete Verdacht, daß er auch durch Rauschgifthandel, Versicherungsbetrug und Erpressung seinen Lebensunterhalt bestreite. Die jeweiligen Erlöse seien dem Finanza... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Oktober 1994 hatte der Spruchsenatsvorsitzende gemäß § 86 FinStrG über den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft verhängt. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, mit Bescheid vom 4. Oktober 1994 sei gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung von - auf durch Betätigungen im Bereich der Zuhälterei erzielte Einkünfte und Vermögen entfallender - Einkommen-, Gewerbe- und Vermögensteuer für die Jahre 1988 bis 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verhängung der Untersuchungshaft nach §§ 86 f FinstrG kommt es lediglich auf den Verdacht hinsichtlich des betreffenden Finanzvergehens an. Es kommt nicht auf einen Verdacht hinsichtlich eines Deliktes nach dem Strafgesetzbuch bzw nach dem Suchtgiftgesetz an. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §85 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0041
Rechtssatz: Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist keine Voraussetzung für die Anordnung der Festnahme (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0027). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §85 Abs1;FinStrG §86 Abs1;FinStrG §93 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0041 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/18 95/15/0035 1
(hier: gilt auch bei Festnahme bzw Hausdurchsuchung) Stammrechtssatz Bei der Verhängung der Untersuchungshaft nach §§ 86 f FinstrG k... mehr lesen...