Begründung: 1.1. Das Finanzamt Baden als Finanzstrafbehörde erster Instanz richtete am 13. Jänner 1988 unter Straflisten-Nr. 11/88 an Dr. R G, wohnhaft in Baden, eine Note folgenden Inhaltes: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für 198... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungKWG §23 Abs2 Z1 idF BGBl 325/1986 FinStrG §83 Abs2FinStrG §152 Abs1
Leitsatz: Schriftlicher Verwaltungsakt der Einleitung eines
Finanzstrafverfahrens - normative Wirkung im Hinblick auf §23
Abs2 Z1 KWG idF BGBl. 325/1986; keine "verfahrensregelnde"
Anordnung iS des... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Schreiben des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Oktober 1984, Straflisten-Nr. 210/84, erging an den Bf. - gemäß §83 Abs2 FinStrG - nachstehende Mitteilung: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie im Bereiche des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den J... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidFinStrG §83 Abs2FinStrG §152 Abs1KWG §23 Abs2 Z1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; schlichte Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - kein tauglicher Beschwerdegegenstand Entscheidungstexte B 871/84 Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.1985 B ... mehr lesen...