Entscheidungen zu § artikel1zu78 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/29 99/14/0110

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1989 und 1990 betreffend die Veranlagungsjahre 1986 bis 1988 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von S 112.958,-- und an Einkommensteuer in der Höhe von S 167.896,-- bewirkt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.2001

RS Vwgh 2001/5/29 99/14/0110

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §77 Abs1;FinStrG §78 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, der zu einer Verhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers geführt hat, ist die Relevanz aufzuzeigen (Hinweis E 24.6.1999, 97/15/0149). Der Hinweis des Bf, er hätte als Nichtjurist seine schriftliche Berufung nicht t... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.2001

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