Norm: Art6 Abs1 II2 MRKArt6 Abs1 II4 MRKFinStrG §66FinStrG §68
Rechtssatz: Ein „tribunal" ist in materieller Hinsicht charakterisiert durch seine Aufgabe als Rechtsprechungsorgan, das auf der Grundlage von Rechtsnormen und als Ergebnis eines ordnungsgemäßen Verfahrens alle seiner Zuständigkeit unterliegenden Fragen zu entscheiden hat. Es muss auch eine Reihe anderer Bedingungen erfüllen - Unabhängigkeit, insb von der Exekutive, Unparteilichkeit... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die BH Braunau/Inn hat mit Straferkenntnis vom 9.11.1994 über den Bf. wegen Übertretungen des § 103 (2) KFG Geldstrafen von je ATS 4.000,- Die BH Braunau/Inn hat mit Straferkenntnis vom 9.11.1994 über den Bf. wegen Übertretungen des Paragraph 103, (2) KFG Geldstrafen von je ATS 4.000,- (insgesamt ATS 8.000,--), im Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je sechs Tagen (insgesamt 12 Tage) verhängt. Der Bf. war als Zulassungsbesitzer eines KfZ... mehr lesen...