Entscheidungen zu § artikel1zu62 Abs. 5 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/18 2003/16/0105

Nach einer vom Zollamt Flughafen Wien aufgenommenen, von Ladislau-Marius V. - einem in Wien wohnhaften rumänischen Staatsbürger - unterfertigten "Tatbeschreibung" reiste dieser am 4. Oktober 1994 aus Madrid kommend in das Bundesgebiet ein. Beim Verlassen des Grünkanals wurde bei ihm eine Kontrolle durchgeführt, wobei unter anderem eine Herrenarmbanduhr der Marke Rolex Oyster Perpetual vorgefunden wurde. Ladislau-Marius V. gab an, die Uhr sei von seiner in Rumänien lebenden Mutter, der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.2003

RS Vwgh 2003/9/18 2003/16/0105

Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270 Abs3;FinStrG §62 Abs1 idF 2002/I/097;FinStrG §62 Abs5 idF 2002/I/097;UFSG 2003 §3 Abs2;
Rechtssatz: Über Rechtsmittel entscheidet gemäß § 62 Abs 1 FinStrG idF des AbgRmRefG, BGBl I Nr. 97/2002, der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Nach Abs 5 dieser Gesetzesstelle obliegt die Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.2003

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