Der Beschwerdeführer, ein beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist neben seiner Tätigkeit als selbständiger Wirtschaftstreuhänder Komplementär einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft. Kommanditistin dieser Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S ist die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin), deren Anteil von einer Wirtschaftstreuhänderin treuhändig gehalten wird. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §60 Abs1;FinStrG §61 Abs1;
Rechtssatz: Die Delegierung von einem für einen Teil des Tatzeitraumes zuständigen an ein für den gesamten Tatzeitraum zuständiges Finanzamt ist zweckmäßig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 8. Mai 1989 hat das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (ZA) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, a) am 6. Juni 1980 anläßlich seiner Einreiseabfertigung beim Zollamt Walserberg-Autobahn die von ihm mitgeführte, eingangsabgabepflichtige Medikamententest-Kommode im Zollwert von S 7.564,80 (Eingangsabgaben S 1.385,--; EUSt 1.362,--, AF-Beitrag S 23,--), b) im Juni 1984 anläßlich seiner Einreise nach Österreich das von ihm mitgeführte einga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §60 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsübertragung darf nur aus den in § 60 Abs 1 FinStrG angeführten Gründen angeordnet werden, wenn dafür überwiegende Vorteile der Strafrechtspflege sprechen. Eine Zuständigkeitsübertragung wird sich unter diesem Gesichtspunkt vor allem dann als zweckmäßig erweisen, wenn Beschuldigte und Zeugen ihren Wohnsitz in... mehr lesen...