Norm: FinStrG §32StGB §59StGB §60
Rechtssatz: Gegenüber dem StGB ist das FinStrG das speziellere und § 32 FinStrG idF der Novelle 1975 ist gegenüber §§ 59, 60 StGB auch das spätere Gesetz (lex specialis et posterior). Entscheidungstexte 13 Os 187/83 Entscheidungstext OGH 15.12.1983 13 Os 187/83 Veröff: EvBl 1984/153 S 610 = RZ 1984/33 S 98 = SSt 54/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 18. November 1974, GZ. 6 c Vr 742/69-388, wurden u.a. die Angestellte Leopoldine B, der Tankstellenwärter Peter B, der Kraftfahrer Norbert C, der Kraftfahrer Heinrich H, der Kraftfahrer Karl D, der Schausteller Arduino E, der Geschäftsführer Leo F und der Kfz-Mechaniker Erwin G des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 lit. b, 38 lit. a und b FinStrG. (a.F.) sowie des damit in Ta... mehr lesen...
Norm: FinStrG §32
Rechtssatz: Wurden eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe und eine Wertersatzstrafe über denselben Täter nebeneinander verhängt, so läuft die Vollstreckungsverjährung für jede der zugleich ausgesprochenen Strafen gesondert und es kann die Unvollziehbarkeit der einen Strafe früher eintreten als die der anderen. Entscheidungstexte 13 Os 187/83 Entscheidungstext OGH 15.... mehr lesen...