1. Der Beschwerdeführer war im Tatzeitraum Geschäftsführer der H GmbH; diese war persönlich haftende Gesellschafterin der H GmbH & Co KG. Bei der KG fand eine Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1997 bis 1999 statt. Hiebei wurde festgestellt, dass trotz Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen auf Grund des Bescheides vom 30. Oktober 1998 für den Zeitraum September 2000 keine Anmeldung erfolgt sei. Weiters wurden für den Zeitraum Jänner bis November 2000 Abfuhrd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §14 Abs3;FinStrG §31 Abs4 litb;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird ein Finanzstrafverfahren bereits mit der ersten Verfolgungshandlung anhängig im Sinne des § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 1. Oktober 1991, 91/14/0096, und vom 29. April 1998, 98/16/0038). ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles sei auf das hg. Erkenntnis vom 4. September 1992, 91/13/0021, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 7. März 1990 insoweit wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, als der Beschwerdeführer für schuldig erkannt worden war, Einkommensteuer für die Jahre 1976 und 1977 fahrlässig verkürzt zu hab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §31 Abs4;FinStrG §31 Abs5;
Rechtssatz: § 31 Abs 5 FinStrG sieht eine Hemmung der Frist während der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht vor. Insofern unterscheidet sich diese Bestimmung von jener der lit c des § 31 Abs 4 FinStrG, wonach die Zeit, während der ein Verfahren beim VfGH oder beim VwGH anhängig ist, ausdrücklich in die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe in Fußach und Bregenz vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Unterlassung der Einreichung von Steuererklärungen, wobei die Abgabenbehörde keine Kenntnis vom Entstehen des Abgabenanspruches hatte und er Einkünfte aus der von ihm ausgeübten Buchhaltungs- und Beratungs- sowie Versicherungsvertretertätigkeit für die Jahre 1984 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §31 Abs3;FinStrG §31 Abs4;FinStrG §31 Abs5;
Rechtssatz: Der Regelungsinhalt des § 31 Abs 5 FinStrG besteht darin, daß trotz der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten für die Unterbrechung (Abs 3) und Hemmung (Abs 4) der Frist diese die Länge von zehn Jahren nicht überschreiten solle (Hinweis Plückhahn, ÖStZ 1994, 261). ... mehr lesen...
Im Zuge eines vom Hauptzollamt Klagenfurt gegen Werner St. geführten Finanzstrafverfahrens wurde einem Aktenvermerk vom 6. April 1995 zufolge festgestellt, daß Werner St., Inhaber eines Autohandelsunternehmens in den Vereinigten Staaten von Amerika, im Jahre 1991 an den Beschwerdeführer einen Personenkraftwagen der Marke Ford verkauft hatte. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 5. September 1997 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §14 Abs3;FinStrG §31 Abs4 litb;FinStrG §31;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0187 E 17. Februar 1983 VwSlg 5761 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wird mit der ersten Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG anhängig. Die (förmliche) "Einleitung des Strafverfahrens" nach... mehr lesen...
Im Zuge des vom Landesgericht für Strafsachen Wien zur Zl. 26a Vr 10.008/89 gegen Walter W u.a. wegen §§ 35 Abs. 3, 38 Abs. 1 FinStrG geführten Verfahrens wurde am 19. Oktober 1989 an das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz der Befehl erlassen, beim Beschwerdeführer in den Räumlichkeiten in 1220 Wien, eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen vorzunehmen, deren Besitz oder Besichtigung für das gegenständliche Strafverfahren von Bedeutung sein kann. Es han... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §14 Abs3;FinStrG §31 Abs4 litb;FinStrG §31;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0187 E 17. Februar 1983 VwSlg 5761 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wird mit der ersten Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG anhängig. Die (förmliche) "Einleitung des Strafverfahrens" nach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §31 Abs4 litb;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: § 31 Abs 4 lit b FinStrG spricht nicht von einem eingeleiteten, sondern von einem anhängigen Verfahren. Auch einem förmlich eingeleiteten Finanzstrafverfahren kann ohne weiteres ein Vorverfahren vorangehen (Hinweis E 28.6.1995, 95/16/0153). European Case Law Id... mehr lesen...