Gründe: Wegen des Vorwurfes, am 6. Mai 2000 einen Betrug begangen zu haben, legte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Feldkirch Angelika R***** ein infolge Schadensgutmachung nur die Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von 2.000,- S betreffendes Diversionsangebot nach § 90c Abs 4 StPO vor, das am 18. April 2001 zugestellt wurde (S 3 in den Akten 18 U 208/01t des Bezirksgerichtes Feldkirch). Wegen des Vorwurfes, am 6. Mai 2000 einen Betrug begangen zu haben, legte der Bezirksanwalt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf T***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt, weil er vom 10. April 1990 bis 10. Juni 1991 in Linz als Präsident des (Fußball-)Vereins "LASK" vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten (§ 76 EStG) eine Verkürzung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für den Zeitraum März 1990 bis Mai 1991 von insgesamt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Angeklagten wegen der Vergehen der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 Abs 1 StGB sowie wegen § 114 Abs 1 und 2 ASVG enthält, wurde Heimo S***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe zwischen 15. Februar und 15. September 1997 in Gmunden als Eigentümer der Einzelfirma Heimo S***** (Steuer-Nummer *****) sowie als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der F... mehr lesen...
Gründe: Dipl.Ing. Johann von E***** wurde der Finanzvergehen (I.) der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG und (II.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Dipl.Ing. Johann von E***** wurde der Finanzvergehen (römisch eins.) der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins und 13 FinStrG und (römisch II.) der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, ... mehr lesen...
Gründe: I./ Gegen den vormaligen Leiter der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung (im folgenden kurz: B***) Hofrat DDr. Friedrich P*** wurden beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 25 c Vr 7007/88 (früher 25 c Vr 442/84) Vorerhebungen wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 288 Abs. 1 und 2, 289, 292 Abs. 1 und 2, 223 Abs. 2, 224 sowie 302 Abs. 1 StGB geführt. Das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz hatte angezeigt, es ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs4 litb
Rechtssatz: Anhängigkeit (bei Gericht) mit der ersten Verfolgungshandlung (hier: Beschuldigtenladung). Entscheidungstexte 13 Os 168/88 Entscheidungstext OGH 30.03.1989 13 Os 168/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0086477 Dokumentnummer JJR_1989033... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gustav K***, Robert G*** und Wilhelm S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, Wilhelm S*** als Beteiligter gemäß § 11 (dritter Fall) FinStrG, schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben in Hörsching 1. Gustav K*** und Robert G*** als Geschäftsführer der Firma D*** GmbH vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Abgabenverkürzung in nacha... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs4 litbStGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Beischaffung von Strafregisterauskünften betreffend Verdächtige (einer bestimmten gerichtlich strafbaren Handlung) bewirkt (jedenfalls) die Anhängigkeit des Strafverfahrens bei Gericht. Entscheidungstexte 14 Os 42/88 Entscheidungstext OGH 30.11.1988 14 Os 42/88 Veröff: SSt 59/90 ... mehr lesen...
Gründe: Richard B*** wurde im zweiten Rechtsgang abermals des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG. für das Jahr 1982 schuldig erkannt, weil die allein noch zu prüfende Frage, ob ihm der Strafaufhebungsgrund des § 14 FinStrG. zugute kommt, vom Erstgericht verneint wurde. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde (§ 281 Abs. 1 Z. 5 und 9 lit. b StPO.) ist schon damit im Recht, daß ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14 Abs3FinStrG §31 Abs4 litbFinStrG §82 Abs3FinStrG §83
Rechtssatz: Ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren wird nicht mit der (förmlichen) "Einleitung des Strafverfahrens" nach §§ 82 Abs 3, 83 FinStrG, sondern (schon, aber auch erst) mit der ersten Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs 3 FinStrG anhängig. VwGH vom 17.02.1983, 81/16/0187; Veröff: JBl 1984,215 Entscheidungstexte ... mehr lesen...