Norm: FinStrG §17 Abs3FinStrG §240StPO §281 Abs1 Z11 BStPO §281 Abs1 Z11 C
Rechtssatz: Die Feststellung des Verschuldens (§ 17 Abs 3 lit b FinStrG) ist, weil eine Voraussetzung des Verfalls betreffend, unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO anzufechten (EvBl 1972/238, 9 Os 141/70), soferne es sich nicht um eine bloße Bekämpfung der freien Beweiswürdigung handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §76FinStrG §237FinStrG §238FinStrG §240StPO §281 Abs1 BStPO §281 Z11 B
Rechtssatz: Einem Verfallsbeteiligten (§ 76 FinStrG) steht zu seinen Gunsten das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde zu, wenn 1.) das Erstgericht entgegen der Bestimmung des § 17 FinStrG auf Verfall erkannt hat, 2.) der Verfallsbeteiligte das von einem anderen Täter begangene und mit Verfall bedrohte Grunddelikt aus einem der im § 281 Abs 1 S... mehr lesen...