Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Manfred A zu Punkt I/ des Vergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach dem § 35 Abs. 2 FinStrG, zu Punkt II/ des Vergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 FinStrG und zu Punkt III/ des Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG schuldig erkannt und unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG nach den §§ 35 Abs. 4, 37 Abs. 2 FinStrG zu einer Geldstrafe von 90.000 S, im Nichteinbringungsf... mehr lesen...
Norm: FinStrG §28FinStrG §215 Abs1 litcFinStrG §236StPO §444
Rechtssatz: Der Ausspruch einer Haftung für Geldersatzstrafen und Wertersatzstrafen hat gemäß dem § 215 Abs 1 lit c FinStrG im Urteil zu erfolgen, weshalb eine der Bestimmung des § 444 StPO (§ 236 FinStrG) widersprechende Abwesenheit des betroffenen Haftungsbeteiligten zwar allenfalls die Vertagung der Hauptverhandlung erfordern, nicht aber die Entscheidung über die Frage der Haftung ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §76FinStrG §236StPO §282 AaStPO §444
Rechtssatz: Nebenbeteiligte können die Nichtigkeitsbeschwerde erheben: a) gegen den Schuldspruch des Angeklagten in der Hauptsache b) gegen den Einziehungsausspruch oder Verfallsausspruch, wenn die Tat des Angeklagten davon nicht bedroht ist, c) als Haftungsbeteiligte (§ 76 lit b FinStrG), wenn durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Wertersatzstrafe, für die sie haften, ein Nicht... mehr lesen...
Norm: FinStrG §236 ff
Rechtssatz: Der Nebenbeteiligte ist nicht als Zeuge, sondern als Beschuldigter zu vernehmen. Entscheidungstexte 9 Os 143/76 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 9 Os 143/76 Veröff: SSt 48/86 12 Os 32/82 Entscheidungstext OGH 07.06.1982 12 Os 32/82 European ... mehr lesen...