Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23. April 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters MMag. Klaus als Schriftführer in der Strafsache gegen Konrad K***** wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs3
Rechtssatz: Die nach § 23 Abs 3 FinStrG (analog der Bestimmung des § 19 Abs 2 StGB) bei Bemessung der Geldstrafe auch zu berücksichtigen persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters stellen ausschließlich auf den Zeitpunkt der Urteilsfällung erster Instanz ab. Entscheidungstexte 12 Os 21/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 1.Mai 1955 geborene türkische Staatsangehörige Ahmet A*** und dessen am 3.Jänner 1953 geborene Ehefrau Fadime A*** sowie der am 5.März 1965 geborene, ebenfalls türkische Staatsbürger Metin K*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1, zweiter und vierter Fall, Abs 2, zweiter Fall, und Abs 3, Z 3, SuchtgiftG, teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB, Ahmet A*** (bei der Einfuhr) als Beteiligter nach § 12, zweiter und ... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Juli 1958 geborene Hotelkaufmann Peter L*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Frühjahr 1980 in Klagenfurt einen vom abgesondert verfolgten Hubert S*** unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- oder Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzogenen Brillanten 1,35 ct Crystal im Wert von 87.900 S, mithin eine Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, vorsätz... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.März 1951 geborene Automatenaufsteller Wilhelm Maximilian H*** ist des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 (lit. a) FinStrG schuldig erkannt worden. Darnach hat er von 1982 bis 22.August 1983 in Haibach und anderen Orten eingangsabgabepflichtige Waren im Gesamtwert von 3,980.381 S, nämlich 15 kg Zahngold im Wert von 3,690.750 S (1), Schmuckstücke, Münzen, eine Herrenarmbanduhr und einen Goldbarren im Gesamtwert von 165.200 S... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Gerold H*** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (I A) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. c FinStrG (I B), die Angeklagten Günther S***, Heide S*** und Wolfgang S*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (II B 1) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs1FinStrG §23 Abs2FinStrG §23 Abs3
Rechtssatz: Die im § 23 Abs 1 bis 3 FinStrG normierten Strafbemessungsvorschriften sind nicht einzeln und isoliert, sondern in ihrer Gesamtheit zu beachten und in eine angemessene Relation zu bringen. Entscheidungstexte 12 Os 170/86 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 12 Os 170/86 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs3
Rechtssatz: Eine unmittelbare Relation der Geldstrafe mit den wirtschaftlichen Verhältnissen ohne Berücksichtigung der Schuldkomponenten und Unrechtskomponenten würde dem Strafzweck zuwiderlaufen und die Höhe der Geldstrafe manipulierbar machen. Entscheidungstexte 12 Os 5/81 Entscheidungstext OGH 21.05.1981 12 Os 5/81 ... mehr lesen...