Gründe: Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 15. Jänner 2008 (ON 48) wurden Evelyn F***** und Ecmel Ö***** - anklagekonform (ON 35) - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B) schuldig erkannt. Danach haben sie an verschiedenen, in der Steiermark gelegenen Orten als Geschäftsführer mehrerer Lokale vorsätzlich Abgabenverkürzungen bewirkt, n... mehr lesen...
Norm: FinStrG §53FinStrG §55: FinStrG §202FinStrG §210FinStrG §216FinStrG §216FinStrG §220 ff
Rechtssatz: Durch die Bestimmungen des § 53 FinStrG in Verbindung mit jenen der §§ 202, 210, 216 und 220 ff FinStrG wurde für den Begriff des fortgesetzten Deliktes im Finanzstrafrecht ein vom allgemeinen Strafrecht abweichender Begriff geschaffen. Danach ist die Annahme eines fortgesetzten Finanzvergehens dort ausgeschlossen, wo getrennte Zuständigkei... mehr lesen...