Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang (zum ersten: 12 Os 21/06i) Karl Othmar H***** und Karl Peter H***** (dieser auch als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (1/a - c) sowie Matvei Hu***** (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach §§ 11 dritter Fall, 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG (2/a, b) und mehrerer Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen rechtskräftigen Freispruch (US 3 f) ua vom Vorwurf, er habe in Salzburg und an anderen Orten von Juni 2004 bis Juni 2005 durch Handel mit der laut Schuldspruch 2 geschmuggelten Konterbande vorsätzlich in die Monopolrechte eingegriffen (§ 5 TabMG), enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Vlastimir J***** (richtig: jeweils) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden - Urteil wurden Walter T***** und Ingeborg Ha***** - diese als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG (A/I, E), nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A/II, E) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (A/III, E), Mag. Michael H***** und Dr. Erich S***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2... mehr lesen...
Gründe: Siegfried A*** wurde der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG. (I) und der vollendeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. (II) schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er als faktischer Leiter des Unternehmens seiner Gattin Gertrude A*** und für die Buchhaltung Verantwortlicher I. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe u... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Die Bezugnahme in
Spruch: und Gründen des angefochtenen Urteils auf §§ 31, 40 StGB ist grundsätzlich verfehlt, weil für die Verhängung von Zusatzstrafen im Bereich der Finanzvergehen die Sondervorschriften des § 21 Abs 3 und 4 FinStrG gelten; sie ergeben sich folgerichtig aus dem Kumulierungsgrundsatz des § 22 Abs 1 FinStrG. Im übrigen zeigt schon der Wortlaut des § 21 Abs 4 FinStrG (Bedachtnahme des... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6. Mai 1983, das außerdem andere, vom gegenständlichen Rechtsmittelverfahren nicht betroffene Aussprüche enthält, wurden schuldig erkannt: Josef K*** - des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG (A I 1 a, 1 c, 2 und 3) des Vergehens nach § 17 Abs 2 (§ 17 Abs 1 Z 1) AußHG (A II 1 a, 1 c, 2 und 3), und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs1 litaFinStrG §21StGB §28StPO §264 Abs2
Rechtssatz: Zusammenfassung von Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Wertersatzstrafen, die in zwei gesonderten Urteilen über einen Angeklagten verhängt wurden, wenn die Rechtsmittelverfahren vereinigt wurden. Entscheidungstexte 10 Os 36/85 Entscheidungstext OGH 08.11.1985 10 Os 36/85 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juni 1961 geborene Klaus A des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG., des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG. und des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 2 (dritter und vierter Fall) SGG., und der am 30.Oktober 1961 geborene Andreas B des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG., des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. sowie des Verg... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21FinStrG §22 Abs1
Rechtssatz: Es verstößt gegen § 22 Abs 1 FinStrG, für das Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG und ein damit in Tateinheit begangenes Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG (oder der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 FinStrG) "unter Anwendung des § 21 FinStrG" eine einheitliche Freiheitsstrafe zu verhängen. Entscheidungstexte 9 Os 57/82 Entsc... mehr lesen...