Gründe: In dem gegen Hwai-Chau W***** und weitere Beschuldigte wegen §§ 104 Abs 1 und Abs 3 erster und zweiter Fall, 105 Abs 1 Z 1 und Abs 2 FrG; 278a Abs 1 StGB beim Landesgericht Linz zum AZ 27 E Vr 1868/99 anhängigen Strafverfahren wurde von der Ratskammer (mehrmals) die Überwachung des Fernmeldeverkehrs einschließlich der Aufzeichnung dessen Inhaltes gemäß § 149a f StPO angeordnet. Ein Mitglied der Ratskammer (Dr. Herbert M*****) zeigte mit Eingabe an den Präsidenten des Landes... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Brustbauer zeigte am 22. September 2000 gemäß § 70 Abs 1, 72 Abs 2 StPO an, dass er in der vorliegenden Strafsache - als sie noch im Sinne des § 53 Abs 8 FinStrG als Finanzstrafsache (Zahl 90.497/00-StR I/Kp des Hauptzollamtes Wien) geführt wurde - als Spruchsenatsvorsitzender gemäß § 86 Abs 1 FinStrG tätig wurde, indem er gegen Tamas T***** einen Haftbefehl erließ. Viz... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2FinStrG §72 Abs1FinStrG §195
Rechtssatz: Die im § 72 Abs 1 lit c FinStrG genannten Tätigkeiten eines Spruchsenatsvorsitzenden führen zu dessen Ausgeschlossenheit nach § 68 Abs 2 erster Satz StPO wenn die finanzbehördliche Zuständigkeit zur Ahndung eines Finanzvergehens (später) in die gerichtliche Zuständigkeit übergeht. Entscheidungstexte 13 Os 121/98 Entscheidungs... mehr lesen...
Gründe: In der bezeichneten Finanzstrafsache verneinte der Präsident des Landesgerichtes Linz die vom Vorsitzenden des Schöffengerichtes unter Hinweis auf seine vorangegangenen Tätigkeiten (unter anderem die Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehls nach § 93 Abs 1 FinStrG) im verwaltungsbehördlichen Untersuchungsverfahren ([teils] wegen desselben Finanzvergehens) angezeigte Ausgeschlossenheit mit der
Begründung: , die §§ 67 bis 69 StPO enthielten eine abschließende Regelung über ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §195FinStrG §207aStPO §143
Rechtssatz: Eine in die Kompetenz des Untersuchungsrichters fallende (und damit von den Voraussetzungen des § 207 a FinStrG unabhängige) Beschlagnahme körperlicher Sachen (bloß) zum Zweck der Sicherung von Geldstrafen und Wertersatzstrafen ist auch im gerichtlichen Verfahren wegen Finanzvergehen nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 12 Os 95/91 ... mehr lesen...
Gründe: In dem Finanzstrafverfahren gegen Josef M***** ua, (nunmehr) AZ 24 b Vr 3177/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, beantragte die Staatsanwaltschaft am 3.April 1987 beim Untersuchungsrichter die "Anordnung der Sperre des (für ein Überbringersparbuch bestehenden) Kontos Nr. ***** bei der C*****, weil darauf offensichtlich" den (ua wegen des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Voruntersuchung gezogenen) Beschuldigten Alexander Claus F***** und Youssef D**... mehr lesen...