Entscheidungsgründe: 1.1.1. P A begehrte in einer auf Art144 Abs1 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH - sinngemäß - die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch seine vom Finanzamt Wien-Umgebung am 26. Jänner 1987 verfügte und am 27. Februar 1987 vollzogene Festnahme sowie seine anschließende Anhaltung nur bis zur Einlieferung in das Gefangenenhaus II des Landesgerichts für Strafsachen Wien zur Verbüßung der mit dem - rechtskräftigen Straferkenntnis des Finanzamts ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4FinStrG §175
Leitsatz: Im Auftrag des Finanzamtes von Sicherheitsorgangen durchgeführte
Vorführung zum Strafantritt gem. §175 Abs2 Satz 3 FinStrG;
Festnahme und nachfolgende - Anhaltung ohen die zwingend
vorgeschriebene schriftliche Aufforderung zum Antritt der
(Ersatz-)Freiheitsstrafe - Verletzung im Recht auf persönliche
Freiheit ... mehr lesen...