Entscheidungen zu § artikel1zu17 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/25 92/16/0141

Das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat am 23. Jänner 1992 mit der Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG eine Handschrift "Eusebius von Caesarea: Historia ecclesiastica, 166 foll. Pergament, 300 x 210 mm, 12. Jahrhundert, St. Lambrecht" beschlagnahmt. Auf Grund einer beim Zollamt Graz eingegangenen Anzeige bestehe der Verdacht, daß die genannte Handschrift vorsätzlich unter Verletzung der zollrechtlichen Stellungs- und Erklärungspflicht in das österreichi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1993

RS Vwgh 1993/2/25 92/16/0141

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §136;FinStrG §17 Abs1;FinStrG §89 Abs1;
Rechtssatz: Über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware kann erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen werden und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren. European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1993

RS Vwgh 1993/2/25 92/16/0141

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §17 Abs1;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §89 Abs1;ZollG 1988 §24;ZollG 1988 §25;
Rechtssatz: Die Behauptung des Fehlens einer Schädigungsabsicht, des Verhandelns mit einer "öffentlich-rechtlichen Stelle" und des "Durchwinkens" durch die Zollorgane vermag den Verdacht des Vorliegens eines für den Ausspruch des Verfalls erfo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1993

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