Entscheidungen zu § artikel1zu169 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Beschluss 1991/10/8 91/14/0194

Dem Präsidenten der Finanzlandesdirektion (in der Folge: Präsident) steht in enumerativ vom Gesetzgeber bezeichneten Fällen das Recht der Amtsbeschwerde zur Durchsetzung der Rechtsordnung gegenüber rechtswidrigen Bescheiden von Verwaltungsorganen zu. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 15. November 1990, Zl 90/16/0056, ausgeführt hat, ist die Tätigkeit des Vorsitzenden eines bei einer Finanzlandesdirektion nach § 65 Abs 2 FinStrG errichteten Berufungssenates (in der F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 91/14/0194

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs1 lita;B-VG Art130 Abs1;FinStrG §169 Abs1;FinStrG §65 Abs2;FinStrG §89 Abs6 idF 1985/571; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/15 90/16/0056 3 Stammrechtssatz Ein Bescheid des Vorsitzenden eines bei einer FLD errichteten Berufungssenates nach § 89 Abs 6 FinStrG ist der FLD zuzurechnen, die Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/15 90/16/0056

Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrenablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf den im Gegenstande erflossenen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. April 1989, Zl. 88/16/0221, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 16. März 1988 gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen worden war. Der Gerichtshof... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.1990

RS Vwgh 1990/11/15 90/16/0056

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art130 Abs1 lita;FinStrG §169 Abs1;FinStrG §65 Abs2;FinStrG §89 Abs6 idF 1985/571;KWG 1979 §23 Abs2;
Rechtssatz: Ein Bescheid des Vorsitzenden eines bei einer FLD errichteten Berufungssenates nach § 89 Abs 6 FinStrG ist der FLD zuzurechnen, die Beschwerde gegen einen solchen Bescheid an den VwGH i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1990

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