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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/15 90/16/0056 3Stammrechtssatz
Ein Bescheid des Vorsitzenden eines bei einer FLD errichteten Berufungssenates nach § 89 Abs 6 FinStrG ist der FLD zuzurechnen, die Beschwerde gegen einen solchen Bescheid an den VwGH ist zulässig.
Schlagworte
VerwaltungsbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140194.X01Im RIS seit
08.10.1991