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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein Bescheid des Vorsitzenden eines bei einer FLD errichteten Berufungssenates nach § 89 Abs 6 FinStrG ist der FLD zuzurechnen, die Beschwerde gegen einen solchen Bescheid an den VwGH ist zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160056.X03Im RIS seit
19.09.2001