Zur Vorgeschichte wird auf die mit dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag Zl. 96/15/0135 erledigte Beschwerdesache verwiesen. Im Zusammenhalt mit dieser Beschwerdesache ergibt sich aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beiliegenden Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittige Sachverhalt: Mit seinem Antrag vom 12. April 1996 auf Wiederaufnahme des mit der Berufungsentscheidung vom 3. November 1993, Zl. B 116-6/92, durch die belangte Behörde erledigten Finanzs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §165 Abs5;
Rechtssatz: Mit der negativen Erledigung des Wiederaufnahmsantrages ist dem gestellten Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung jedenfalls der Boden entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996150137.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...