Entscheidungen zu § artikel1zu165 Abs. 4 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/25 98/14/0204

Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz vom 17. April 1996 wurde über die Beschwerdeführerin wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung als Beitragstäterin nach § 33 Abs. 1 Finanzstrafgesetz eine Geldstrafe von S 250.000,-- verhängt. Der dagegen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde im Erkenntnis vom 15. Jänner 1997 teilweise Folge und reduzierte die verhängte Geldstrafe auf S 200.000,--. Am 11. Dezember 1997 wurde die Beschwerdeführerin wegen Untr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.2001

RS Vwgh 2001/9/25 98/14/0204

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §165 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs4;FinStrG §33 Abs1;StGB §153 Abs1;StGB §153 Abs2;
Rechtssatz: Maßgebend ist die Kenntnis (des Vertreters; vgl Stoll, BAO-Kommentar, 2915) vom Beweismittel und nicht erst die Protokollsausfertigung (Hinweis E 16. Dezember 1992, 91/12/0065). Dasselbe muss für die Ausfertigung eines verkündeten Geri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/20 96/15/0135

Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides der folgende unstrittige Sachverhalt: Über den Beschwerdeführer war mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. November 1993 wegen des Finanzvergehens gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (vorsätzliche Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend 1989, 1990 und 1-6/1991) eine Freiheitsstrafe von vier Wochen und eine Geldstrafe von S 200.000,-- (Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1996

RS Vwgh 1996/11/20 96/15/0135

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2;BAO §303 Abs2;FinStrG §165 Abs4;
Rechtssatz: Der Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund ist die Tatsache gleichzuhalten, daß sich der Wiederaufnahmswerber von den (von ihm jetzt für relevant erachteten) Details jederzeit Kenntnis verschaffen hätte können. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1996

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