Entscheidungen zu § artikel1zu130 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/3/19 2006/15/0054

Mit Erkenntnis des Spruchsenates als Organ des Finanzamtes Linz vom 18. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer wegen näher angeführter Finanzvergehen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 EUR verurteilt. Am 20. Juni 2003 erhob der Amtsbeauftragte Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates, in welcher er sich insbesondere gegen die seiner Ansicht nach zu geringe Höhe der verhängten Strafe wandte. Der Beschwerdeführer, der selbst keine Berufung erhoben hatte, beantragte die Zurückwei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.2008

RS Vwgh 2008/3/19 2006/15/0054

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §124 Abs2;FinStrG §125 Abs1;FinStrG §127 Abs2 litb;FinStrG §130 Abs1 litb;FinStrG §130 Abs1 litc;FinStrG §130 Abs2;FinStrG §151 Abs1 litb;ZustG;
Rechtssatz: Dem Amtsbeauftragten kommt im Verfahren vor dem Spruchsenat eine verfahrensrechtliche Sonderstellung zu. Ihm obliegt nach § 124 Abs. 2 FinStrG die Erstattung einer St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.2008

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