Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Die beschwerdeführende XXXX („Beschwerdeführerin“) teilte der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-und Erdgaswirtschaft („belangte Behörde“ oder „ECA“) am 31. Juli 2023 per E-Mail mit, von der insgesamt eingespeisten Biogas-Produktion des Monats Juni 2023 nur eine Teilmenge, nämlich 398 MWh, als Herkunftsnachweise (HKN) in der Herkunftsnachweisdatenbank der ECA generieren l... mehr lesen...