Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Beschluss des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 19 Abs. 3 Z. 1 lit. d DST 1990 die Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt. Mit Beschluss des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 30. September 1998 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste der Rech... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt Rechtsanwälte 1990 §72 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Rechtskraft der Entscheidung der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) mit ihrer Erlassung eintritt, und die Entscheidung auch durch den Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben wird, vermag nichts daran zu ändern, dass der Eintritt der Wirkungen dieses Erken... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt Rechtsanwälte 1990 §72 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirkungen eines Aufschubes des Vollzuges enden nach § 72 Abs. 1 DSt Rechtsanwälte 1990 mit der Erlassung eines Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes, mit dem der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen wird ("wenn der Verfassungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung nicht zuerkennt"), andernfalls mit der Beend... mehr lesen...