Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In der Zeit von 1996 bis 28. Jänner 2000 war ihm gemäß § 19 Abs. 3 lit. d DSt 1990 die Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt. Zum mittlerweiligen Stellvertreter war zunächst RA Dr. P., sodann RA Dr. S. bestellt. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 21. September 1999 wurde der Beschwerdeführer zur Zahlung rückständiger Beiträge für die Jahre 1997 und 1998 sowie das erste bis dritte Quartal 1999 im Gesamtbetrag von S 207.150,-- au... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DSt Rechtsanwälte 1990 §69;RLBA 1977 §60;ZustG §8a;ZustG §9 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: Aus der in § 60 der RL-BA umschriebenen Stellung des gemäß § 69 DSt 1990 bestellten mittlerweiligen Stellvertreters ergibt sich, dass dieser nicht "kraft Amtes" Zustellbevollmächtigter des Rechtsanwaltes, für den er bestellt wurde, ist. European C... mehr lesen...