Entscheidungsgründe: 1. Mit Beschluß vom 11. Dezember 1995, B2633/94-12, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Präsidenten der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 14. November 1994 gemäß Art144 Abs2 B-VG ab. Die Beschwerde wurde antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Der Ablehnungsbeschluß wurde wie folgt begründet: "... Die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4B-VG Art138 Abs1 litbDSt 1990 §64 Abs5
Leitsatz: Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs zur Entscheidung über eine
Beschwerde gegen einen Beschluß des Präsidenten der Obersten
Berufungs- und Disziplinarkommission; Ablehnung der
Beschwerdebehandlung durch den Verfassungsgerichtshof rechtmäßig;
Entscheidung über das Vorliegen von Ausschließungs- oder
Befangenheitsgründen dur... mehr lesen...