Entscheidungsgründe: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. Februar 1993, Z Bkd 48/90-21, hat der Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (künftig: OBDK) im Verfahren über die Berufung des Disziplinarbeschuldigten gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. November 1989 über die von ihm geltend gemachte Befangenheit von Anwaltsrichtern der OBDK ausgesprochen, daß die behauptete... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §64
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Abweisung eines Ablehnungsantrags hinsichtlich zweier
Anwaltsrichter als Mitglieder der OBDK wegen Befangenheit; keine
ausreichenden Kriterien zur
Begründung: der Annahme der fehlenden
Unparteilichkeit ... mehr lesen...