Entscheidungen zu § 64 Abs. 5 DSt

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1998/1/30 97/19/1768

Mit der angefochtenen Erledigung der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 14. November 1996 nicht Folge gegeben. Mit dem letztgenannten Bescheid war der Beschwerdeführer für schuldig erkannt worden, durch näher bezeichnete Tathandlungen die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.01.1998

RS Vwgh 1998/1/30 97/19/1768

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs5;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/01/26 94/19/0424 1 Stammrechtssatz Bei der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter handelt es sich um eine Kollegialbehör... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1998

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