Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 11. Februar 1994 wurde er vom Vorwurf freigesprochen, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er im Rahmen der Vertretungstätigkeit als Rechtsanwalt einem Klienten ein offensichtlich überhöhtes Entgelt für seine Leistungen in Rechnun... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art7RAO §10RL-BA 1977 §50DSt 1990 §63 Abs2
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Zusammensetzung der OBDK im Hinblick auf die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ihrer Mitglieder; keine
Verletzung der Grundsätze des fair trial und nulla poena sine lege
durch die Verhängung einer Dis... mehr lesen...