Norm: DSt §27DSt §58
Rechtssatz: Die bei darauf bezogener Antragstellung des Kammeranwalts (§ 22 Abs 3 DSt) und außerhalb eines Vorgehens gemäß § 29 DSt zwingend vorgesehene Bestellung eines Untersuchungskommissärs (§ 27 Abs 1 DSt) ist – wie die zugleich ergangene Aufforderung zur verantwortlichen Äußerung – eine auf Fortgang des Verfahrens gerichtete Verfügung prozessleitender Natur, gegen die gemäß § 58 DSt kein abgesondertes Rechtsmittel off... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §36 Abs3DSt 1990 §46DSt 1990 §58
Rechtssatz: Die Verfügung des Vorsitzenden des Disziplinarrates, mit dem der Akt dem unter einem bestellten Untersuchungskommissär zurückgeleitet wird, ist eine solche bloß prozessleitender Natur, die weder mit Beschwerde noch einem anderen Rechtsmittel oder Rechtsbehelf bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 2 Bkd 4/07 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §28DSt 1990 §58
Rechtssatz: Der Einleitungsbeschluss stellt eine bloße Verfahrensanordnung dar. Entscheidungstexte 2 Bkd 4/07 Entscheidungstext OGH 23.05.2008 2 Bkd 4/07 Bem: So bereits 3 Bkd 9/99. (T1) 15 Bkd 3/08 Entscheidungstext OGH 25.05.2009 15 Bkd 3/08 Auch; Beisatz: Der Einleitungsbeschluss ist lediglich eine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcAHG §1DSt 1872 §58
Rechtssatz: Die Veröffentlichung der Suspension eines Rechtsanwaltes außer in den Amtsblättern auch in der Tagespresse begründet keinen Schadenersatzanspruch des Rechtsanwaltes gegen die Rechtsanwaltskammer (Amtshaftungssache). Entscheidungstexte 1 Ob 99/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 1 Ob 99/54 Veröff: NBLRA 1954,109 ... mehr lesen...