Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 14. Dezember 1988, Zlen. D 19/88, 29/88, 37/88, wurde über die Beschwerdeführerin wegen des Disziplinarvergehens der Verletzung der Berufspflichten und eines die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigenden Verhaltens eine Geldbuße von S 30.000,-- verhängt. Die Zustellverfügung dieses Erkenntnisses lautet unter anderem "an die Beschuldigte", das ist die Beschwerdeführerin, ohne weitere Bemerkung über di... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: DSt Rechtsanwälte 1872 §44 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1872 §57;PO §174 idF 1981/002;PO §176 idF 1981/002;ZustG §13;ZustG §21;
Rechtssatz: Eine nicht zu eigenen Handen, sondern nur mit eingeschriebener Briefsendung verfügte Zustellung eines Disziplinarerkenntnisses einer Rechtsanwaltskammer ist rechtswidrig. European Case... mehr lesen...