Norm: DSt 1872 §55 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 55 Abs 2 DSt kommt der gegen eine nach § 17 DSt beschlossenen einstweiligen Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung zu. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte Bkd 13/88 Entscheidungstext OGH 06.06.1988 Bkd 13/88 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...