Norm
DSt 1872 §55 Abs2Rechtssatz
Gemäß § 55 Abs 2 DSt kommt der gegen eine nach § 17 DSt beschlossenen einstweiligen Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung zu. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0056080Dokumentnummer
JJR_19880606_OGH0002_000BKD00013_8800000_001