Norm: DSt 1872 §50 ff
Rechtssatz: Der Antrag des Disziplinarbeschuldigten auf Unterbrechung des Verfahrens im Hinblick darauf, daß ein Zivilrechtsstreit anhängig sei, bei dem die Frage des Umgehungsgeschäftes Verfahrensgegenstand sei, war mangels Bindung der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission an eine in jenem Verfahren ergehende Entscheidung abzuweisen. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...