Norm
DSt 1872 §50 ffRechtssatz
Der Antrag des Disziplinarbeschuldigten auf Unterbrechung des Verfahrens im Hinblick darauf, daß ein Zivilrechtsstreit anhängig sei, bei dem die Frage des Umgehungsgeschäftes Verfahrensgegenstand sei, war mangels Bindung der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission an eine in jenem Verfahren ergehende Entscheidung abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0055728Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016