Entscheidungen zu § 42 DSt

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2002/6/19 B1268/01

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Gegen ihn wurde beim Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer (in der Folge: Disziplinarrat) ein Disziplinarverfahren geführt, das in erster Instanz mit einer Verurteilung endete, welche von der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (in der Folge: OBDK) bestätigt wurde. 2. Mit Bescheid des Disziplinarrates vom 23. November 2000 wur... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.2002

RS Vfgh 2002/6/19 B1268/01

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art5DSt 1990 §42DSt 1990 §77 Abs3StPO §381
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch unvertretbare Gesetzesauslegung bei Festlegung der Kosten eines Disziplinarverfahrens über einen Rechtsanwalt; keine Überwälzung der Reisekosten für Anwaltsrichter und Kammeranwalt unter dem Titel der "Barauslagen" zusätzlich zur Vorschreibung des Pauschalkostenbeitrages auf den einzelnen Beschuldi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.2002

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