Norm: DSt 1872 §40 Abs2DSt 1872 §53 Z3DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Wer weder als Anzeiger noch sonst im Verfahren erster Instanz dahingehend in Erscheinung getreten ist, daß (auch) er sich durch das dem angezeigten Rechtsanwalt vorgeworfene Verhalten in "seinen" Rechten beeinträchtigt erachte, ist mangels Parteistellung zur Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß nicht legitimiert, zumal sich aus § 54 Abs 1 DSt 1872 ergibt, daß nu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §40 Abs2
Rechtssatz: Personen, die durch die Handlungen der Beschuldigten in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein erachten, ist jeweils nur der Teil des Erkenntnisses zuzustellen, der den von ihnen erhobenen Disziplinarvorwurf betrifft. Entscheidungstexte Bkd 2/77 Entscheidungstext OGH 29.03.1982 Bkd 2/77 Veröff: AnwBl 1983,192 ... mehr lesen...