Norm
DSt 1872 §40 Abs2Rechtssatz
Personen, die durch die Handlungen der Beschuldigten in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein erachten, ist jeweils nur der Teil des Erkenntnisses zuzustellen, der den von ihnen erhobenen Disziplinarvorwurf betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0056238Dokumentnummer
JJR_19820329_OGH0002_000BKD00002_7700000_004