Norm: DSt 1872 allgDSt 1872 §39 Abs2DSt 1990 allgStGB §31StGB §40
Rechtssatz: Sinngemäße Anwendung des § 40 StGB im Disziplinarverfahren. Entscheidungstexte Bkd 57/76 Entscheidungstext OGH 19.09.1977 Bkd 57/76 Bkd 53/78 Entscheidungstext OGH 05.02.1979 Bkd 53/78 Bkd 7/81 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2ADSt 1872 §12DSt 1872 §39 Abs2
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut kennt nur zwei Disziplinarvergehen, das der Berufspflichtenverletzung und das der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; den einzelnen disziplinären Verfehlungen eines Beschuldigten kommt nur die Eigenschaft von Fakten zu. Strafen können nicht für einzelne disziplinäre Verfehlungen, also für Fakten, sondern nur für Disziplinarvergehen im technischen Si... mehr lesen...