Norm: DSt 1990 §36 Abs3DSt 1990 §46DSt 1990 §58
Rechtssatz: Die Verfügung des Vorsitzenden des Disziplinarrates, mit dem der Akt dem unter einem bestellten Untersuchungskommissär zurückgeleitet wird, ist eine solche bloß prozessleitender Natur, die weder mit Beschwerde noch einem anderen Rechtsmittel oder Rechtsbehelf bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 2 Bkd 4/07 Entscheidungstext ... mehr lesen...